Herzlich Willkommen in
Münster & Osnabrück

Arbeitsrecht – Ihr Weg zu fairen Bedingungen

Kaum ein Rechtsgebiet hat so viel mit dem Alltag von Menschen zu tun, wie das Arbeitsrecht. Arbeit prägt die Lebensverhältnisse, gehört zu den Grundlagen des menschlichen Lebens und bildet einen wesentlichen Sozialfaktor. Dabei ist das Arbeitsrecht, aufgrund der vielen Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben im steten Wandel. Im Arbeitsrecht gibt es Fristen und bußgeldbewährte Verstöße mit empfindlichen Zahlungsandrohungen. Fragen Sie daher lieber vorher als unveränderliche Fakten zu schaffen.

Nutzen Sie meine Expertise und vereinbaren
Sie noch heute ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch!

1. Prüfung und Erstellung Ihres Arbeitsvertrages

Das Arbeitsrecht beginnt häufig mit einer Bewerbung und endet in einem Vertragsverhältnis, das die Interessen der Parteien in Ausgleich bringen soll. So wird ein Arbeitsvertrag, Dienstvertrag (z.B. für Personen der Geschäftsführung), ein Beratervertrag, ein Vertrag über die freie Mitarbeit, ein Teilzeitvertrag, ein Vertrag für Geringfügig Beschäftigte oder ein Vertrag über eine ehrenamtliche Tätigkeit abgeschlossen.

Transparenz der wechselseitigen Pflichten sowie verständliche und klare Regelungen sollen eine möglichst gute und gewinnbringende Zusammenarbeit sicherstellen. Umso besser in diesem Stadium gearbeitet wird, umso weniger Probleme wird es in der Zukunft geben. Sparen Sie nicht am falschen Ende, denn eine gerichtliche Auseinandersetzung kostet ein Vielfaches und lässt sich so einfach und unkompliziert vermeiden!

Gerne erstelle und prüfe ich für Sie Ihren jeweiligen Vertrag vor Unterzeichnung, damit Ihre Zukunft auf einem rechtlich abgesicherten Fundament steht und sämtliche Interessen Berücksichtigung finden. Dabei achte ich auch auf Spezialgesetze, wie z.B. das Nachweisgesetz, das Hinweisgeberschutz, Teilzeitbefristungsgesetz, die spezifische Anforderungen im Interesse sämtlicher Vertragsparteien an die gemeinsame Vereinbarung stellen.

2. Verträge anpassen, Rechte durchsetzen

Ein bereits laufender Arbeitsvertrag muss angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse ändern, z.B. bei einer Änderung des Gehaltes oder anderer Vergütungsbestandteile (z.B. Dienstwagen, Jobrad), der Arbeitszeit (z.B. Teilzeit, Sabbatical), dem Urlaub, bei Fortbildungen und individuellen Förderungen.

Überstützen kann ich Sie bei der Erstellung und Prüfung eines Nachtrages oder einer Änderungsvereinbarung. Kommen Sie auf mich zu.

Trotz einer guten vertraglichen Grundlage kommt ihr Arbeitgeber nicht seinen Pflichten nach? Arbeitsgelder, Urlaubsgelder, Überstunden werden nicht gezahlt? Geleistete Arbeitszeit wird nicht gutgeschrieben? Hier sollten Sie handeln, denn es können Ausschlussfristen laufen, die dazu führen, dass Sie Ihre Rechte verlieren!

Für Sie nehme ich mit der Gegenseite Kontakt auf und wenn eine einvernehmliche Klärung nicht möglich ist, vertrete ich Sie in den jeweiligen gerichtlichen Verfahren und kämpfe mit Ihnen an Ihrer Seite.

3. Beendigung des Vertrages mit Abfindung

Das 40-jährige Dienst-Jubiläum wird auf dem Arbeitsmarkt nur noch selten gefeiert. Der aktuelle Markt ist sehr offen für Veränderungen. Da ist es nicht verwunderlich, dass Vertragsverhältnisse früher als anfangs gedacht beendet werden. Eine Beendigung birgt Chancen, aber auch Risiken für die Zukunft. Diese sollten abgewogen und einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Die Beendigung eines Vertragsverhältnisses kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Die Kündigung ist sicherlich die bekannteste und ist eine einseitige Vertragsauflösung. Dabei wird bei Arbeitsverträgen zwischen einer ordentlichen Kündigung mit Kündigungsfrist und einer außerordentlichen Kündigung ohne Kündigungsfrist unterschieden. Häufig führen einseitige Beendigungen zu Interessenkonflikten, sodass statt einer einseitigen Vertragslösung eine gemeinsame Vereinbarung für die beteiligten Parteien vorteilhafter ist. So kann häufig bei Arbeitsverträgen eine Abfindung verhandelt werden, die die Unannehmlichkeiten der Jobsuche kompensiert und das finanzielle Risiko abfedert.

Für Sie prüfe ich, ob eine Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann oder wurde, ob eine Weiterbeschäftigung in Frage kommt und vertrete Sie bei Verhandlungen zur Abfindung und bei Beendigungsvereinbarungen (z.B. Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen). Wenn nötig kämpfe ich für Sie vor Gericht um Ihre Interessen zu vertreten.

Nutzen Sie meine Expertise und vereinbaren
Sie noch heute ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch!