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Erbrecht: Gestalten Sie Ihre Vermögensübertragung klar und eindeutig

Die Entscheidungsfreiheit eines zukünftigen Erblassers über sein Vermögen hat Verfassungsrang. Im Erbrecht stehen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, um Vermögenswerte zu übertragen. Gleichzeitig bietet es einen klaren Verfahrensablauf, falls der Erblasser keine oder ungültige Regelungen getroffen hat. Als erfahrener Rechtsanwalt berate ich Sie individuell und kompetent in Ihrer Lebenssituation, um die bestmöglichen Lösungen zu finden.

1. Beratung & Nachlassplanung

Der Baukasten ist groß und so haben Sie sicherlich bereits Begriffe wie Ehegattentestament, Berliner Testament, notarielles Testament, Geschiedenentestament, Bedürftigentestament, Behindertentestament, Erbvertrag, Vermächtnisse, Supervermächtnisse, Vor- und Nacherbe, Schlusserbe, Testamentsvollstrecker, transmortale Vollmacht, Pflichtteilsverzicht gehört. Wer im Internet zu Gestaltungsmöglichkeiten recherchiert wird unweigerlich mit diesen Begriffen konfrontiert werden. Doch was bedeuten diese? Können alle „Module“ miteinander kombiniert werden? Und wenn ja, wie?

Ich berate sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und alternativen Gestaltungen individuell auf Ihre Lebenssituation angepasst.

2. Umsetzung konkreter Nachlasswünsche

Sie haben bereits konkrete Ideen, wie mit Ihrem Vermögen verfahren werden soll oder wie nicht verfahren werden soll? Schaffen Sie jetzt Klarheit und Rechtssicherheit, denn dies ist nicht nur für Sie wichtig, sondern ist ebenso für die Bedachten von besonderer Bedeutung. Dabei spielen viele tatsächliche Gegebenheiten eine große Rolle. Dabei wären beispielhaft zu nennen:

  • Die Größe des zu vererbenden Vermögens,
  • Bestehende Unternehmensbeteiligungen,
  • Ein Unternehmen wird selbst geführt,
  • Vorhandenes Grundvermögen,
  • Eigene Abkömmlinge, Abkömmlinge aus anderen Beziehungen oder keine Abkömmlinge,
  • Körperlich und/oder psychisch beeinträchtigte Abkömmlinge/ Begünstigte,
  • Die Dringlichkeit der Erstellung einer Verfügung von Todeswegen.

Bei der Umsetzung Ihrer Absichten und Wünsche (z.B. die Absicherung Ihres Ehegatten/ Lebenspartners, die Versorgung und Betreuung der Kinder, die Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen, Zuwendung von bestimmten Vermögensgegenständen an bestimmte Personen) kann ich Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anbieten.

3. Der Erbfall ist da, was muss ich tun?

Der Erbfall ist eingetreten. Was nun? Bin ich Erbe oder Vermächtnisnehmer? Will ich Erbe sein? Wie soll das Erbe verteilt werden? Wie kann über das Erbe verfügt werden? Was sind die nächsten Schritte? Wo bekomme ich einen Erbschein her?

All das sind Fragen, die auf einen einstürmen und in geordnete Bahnen gelenkt werden müssen. Ich unterstütze Sie in allen Fragen, erläutere Ihnen was, wann und wie zu tun ist und helfe Ihnen bei der Bewältigung dieser nächsten Schritte. Kommen Sie zeitnah nachdem Sie Kenntnis vom Erbfall erfahren auf mich zu, da in der Regel eine 6 Wochen Fristen läuft, die nicht versäumt werden sollte.

Häufige Probleme im Erbrecht

Oft bedürfen selbst verfasste Testamente aufgrund unpräziser Verwendung von Begriffen der Auslegung. Erben und Vermächtnisnehmer haben unterschiedliche Auffassungen darüber, was der Erblasser gemeint haben könnte, sodass Streitigkeiten vorprogrammiert sind. Dieses Risiko kann durch ein rechtlich geprüftes und angepasstes Testament verhindert werden.

Durch eine ungünstige Nachlassplanung können Begünstigte in eine Situation gebracht werden, die sie überfordert. Lassen Sie sich über die Folgen Ihrer Gestaltungswünsche beraten und schaffen Sie so die Grundlage, dass Ihr Vermögen nicht nur hohe Kosten verursacht, Zeit raubt und Familienbande belastet.

Ich helfe Ihnen dabei, eindeutige Regelungen zu treffen. So haben Sie die Kontrolle über Ihre Vermögensübertragung und können auch nach Ihrem Leben Ihre Hand schützend über Ihre Begünstigten halten.

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