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Grundstücksrecht und Immobilienrecht - Ihr Weg in die Zukunft!

Das Grundstücksrecht und Immobilienrecht umfasst nicht nur die Übertragung von Grundstücken, sondern auch die Sicherung von darüberhinausgehenden Interessen durch Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrechten, Reallasten, Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Wohnungsrechten, Wohnrechten und durch Altenteile.

Der Grundstücksübertragungsvertrag ist aus vorgenannten Gründen häufig nicht nur ein zwei blättriger Vertrag, sondern umfasst meist um die 17 Seiten oder mehr Seiten, um die Interessen umfassend abzubilden. Dass der durchschnittliche Bürger damit häufig wenig zu tun hat und sich deshalb Fragen eröffnen, ist deshalb verständlich. Mit meiner Erfahrung bei der Erstellung von Grundstücksübertragungsverträgen prüfe ich Ihre Grundstücksverträge, weise Sie auf Risiken hin und erläutere Ihnen im „Juristendeutsch“ geschriebene Passagen.

Sie haben einen Grundbuchauszug und dazu noch Fragen? Sie haben darüber hinaus noch grundbuchrechtliche Fragen?

Ich erläutere Ihnen kurz und verständlich, was Sie alles aus dem Grundbuchauszug herauslesen können.

Es stehen Mängelrechte, Gewährleistungsrechte oder Verjährungsfragestellungen im Raum?

Gerne unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Geltendmachung von Ihren Rechten.

Sie überlege ein Grundstück unter Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge zu übertragen?

Natürlich berate ich Sie wie und in welchen Zeiträumen diese ausgenutzt werden können.

Nutzen Sie meine Expertise und vereinbaren
Sie noch heute ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch!