Herzlich Willkommen in
Münster & Osnabrück
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist geprägt vom Mut, von der Initiative und der Kreativität einzelner Menschen, die nicht nur einer Vision folgen wollen, sondern diese auch erschaffen wollen. Nichts ist dabei naheliegender als jemanden zu finden, der nicht nur Ihre Vision teilt, sondern Ihnen auch hilft diese in die Tat umzusetzen. Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie im Prozess der Gründung, stehe Ihnen im laufenden Geschäft zur Seite und ebenso, wenn es heißt ein neues Kapitel zu beginnen.





1. Gründung, Existenzgründung
Die Gründung, insbesondere die Existenzgründung, ist getragen von vielen Unbekannten. „Was wird gebraucht?“, „Worauf ist zu achten?“, „Wie minimiere ich Risiken?“ sind nur einige Fragen, die dem Unternehmer durch den Kopf gehen. So mag es nicht verwundern, dass die richtige Wahl der Unternehmensform von wichtiger herausgehobener Bedeutung ist. Soll es der Einzelunternehmer, oder doch eine Gesellschaftsform sein? Und wenn eine Gesellschaftsform, eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft? Soll es der Einzelunternehmer sein, oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ein Verein, eine GmbH, eine Kommanditgesellschaft, eine GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaft oder gar eine Societas Europaea (SE)? Wollen sie gemeinnützig unterwegs sein?
Stellen Sie sich daher die wichtigen Fragen!
- Benötigen Sie eine Haftungsbegrenzung oder sind die wirtschaftlichen Risiken überschaubar oder anderweitig abgedeckt?
- Benötigen Sie Geld für Ihren Lebensunterhalt oder wollen Sie das Kapital in der Gesellschaft belassen?
- Soll die Gesellschaft gemeinnützig sein?
- Benötigt die Gesellschaft Kapital von außen?
- Soll die Gründung schnell gehen?
Die richtige Wahl kann nicht nur richtungsweisend für Ihre Vision sein, sondern auch Ihr gesamtes weiteres Leben prägen. Dabei kommen neben dem Thema Haftung auch steuerliche Aspekte zum Tragen, die nicht vernachlässigt werden sollten. Bei der Gründung Ihrer Unternehmung können Sie sich auf meine Expertise stützen, sodass ich Ihnen bei der Gründung und der richtigen Wahl Ihrer Gesellschaftsform nicht nur helfen, sondern auch sämtliche Dokumente für die Gründung Ihrer Gesellschaft vorbereiten kann, unabhängig davon, ob diese später notariell beurkundet werden müssen oder nicht.
2. Umwandlung & Unternehmensverkauf & Due Diligence
Sie wollen von einer GmbH zu einer GmbH & Co. KG wechseln, umgekehrt die Form wechseln oder wünschen einen anderen Formwechsel? Sie tragen sich mit dem Gedanken einer Holdingstruktur? Sie denken über Verschmelzungen, Abspaltungen, Aufspaltungen zur Aufnahme oder zur Neugründung nach?
Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie sich mit Umwandlungen oder einem Unternehmensverkauf beschäftigen. Ich bringe Klarheit in komplizierte Prozesse, koordiniere und stimme mich mit sämtlichen Beratern von Ihnen ab, und erstelle für alle Beteiligten einen „Fahrplan“, damit der Weg und das Ziel bis zum Vollzug stets klar vor Augen bleiben.
3. Die Assistenz im Tagesgeschäft
Im laufenden Geschäft gibt es Höhen, aber auch Situationen, die rechtliche Expertise unentbehrlich machen. Kommen Sie lieber zeitnah auf mich zu und lassen sich beraten, als sich später mit verstrichenen Fristen und geschaffenen Faken herumärgern zu müssen.
Sind es
1. säumige Kunden,
2. anzupassende, zu prüfende und zu erstellende Arbeitsverträge oder sonstige unternehmensrelevante Verträge,
3. Verhandlungen,
4. Beschlüsse,
5. interne Restrukturierungen (z.B. durch Geschäftsführerbestellungen, Prokuraerteilung, Geschäftsanschriftverlegung, Satzungsänderungen)
6. Unternehmenskäufe, Unternehmensverkäufe oder Finanzierungsrunden nebst Due Diligence, die Sie beschäftigen?
Bei allen Themen und vielen weiteren kann ich Ihnen unter die Arme greifen, Ihre Interessen vertreten und Sie entlasten, damit Sie sich auf Ihr Kernkonzept konzentrieren können.
4. Beendigung der Unternehmung
Die Erkenntnis die Unternehmung zu beenden, mag nicht der immer erfreulichste Gedanke sein, umso wichtiger ist es, dass die Beendigung des Engagements geordnet und strukturiert abläuft.
Eine Beendigung bedeutet nicht immer das Ende der Unternehmung. Häufig ist ein Verkauf, eine Verschmelzung oder eine anderweitige Umwandlung gewünscht, die in letzter Konsequenz zu einem Ausscheiden führt. Doch auch eine Abwicklung im Sinne einer Vollbeendigung kann zweckmäßig sein. Durch eine umfassende und kompetente Beratung werden Sie in die Lage versetzt Ihren Weg zu wählen und die nächsten Schritte zu gehen. Dazu erstelle ich Ihnen einen individuellen Fahrplan mit den notwendigen Schritten und bereite Ihnen sämtliche Unterlagen vor.
